Arzneimittelhersteller lassen ihre Produkte umfassend durch Patente schützen. Dies hat zur Folge, dass sie in einem Markt im kartellrechtlichen Sinn, welcher bezüglich eines Arzneimittels eng definiert wird, eine marktbeherrschende Stellung erlangen können. Diese Situation kann insbesondere bei Medikamenten gegen seltene Krankheiten (sog. orphan deseases) auftreten, da es in solchen Fällen oft an Alternativprodukten fehlt. Ein Direktvertrieb eines solchen Arzneimittels durch den Hersteller kann, insbesondere bezüglich den Zwischenhändlern, eine unzulässige Geschäftsverweigerung im Sinne einer Liefersperre sein. Dieses Problem wurde bereits erkannt und diskutiert.[1] Bisher wurde es jedoch nie aus dem Blickwinkel von Art. 8 EMKR erörtert.
Archiv für den Monat: August 2015
Veröffentlichung aller Test-Ergebnisse von Medikamentenstudien
Am 29. Oktober 2012 teilte das British Medical Journal im Editorial mit, dass nur noch Arzneimittelstudien publiziert würden, wenn der verantwortliche Hersteller sämtliche Rohdaten der entsprechenden Studie anderen Forschern auf Verlangen herausgibt.[1]