Neue Verordnung zur Vermeidung von Engpässen bei Versorgung mit Heilmitteln

Im Juni vergangenen Jahres sprach sich der Bundesrat für den Aufbau einer Informations- und Koordinationsplattform zur Erfassung von Engpässen von Humanarzneimitteln aus. Dieser Grundsatzentscheid führte zur Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarztmedizin, welche am 1. Oktober 2015 in Kraft trat. Der Startschuss für die Erfassung von Engpässen ist mit Inkrafttreten der Verordnung gefallen.[1]

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Patientenrechte und Patientenpartizipation in der Schweiz

Patientenrechte und die sich daraus ergebende Patientenpartizipation sind insb. seit den Anfängen der Intensivmedizin, also seit rund 40 Jahren, ein immer wichtigeres Thema in der Schnittstelle von Recht und Medizin. In den meisten europäischen Staaten werden Patientenrechte zusammengefasst geregelt. Dies erfolgt teilweise in Patientenrechtserlassen (bspw. in Belgien, Finnland, Spanien), in nationalen Gesundheitserlassen (bspw. in Frankreich, Dänemark) oder in spezifischen Teilen des Zivilrechts (so etwa: Deutschland, Niederlande).[1] Inhalt dieser Regulierungsansätze sind dabei die anerkannten Rechtspositionen der Patienten. Die Regelungsdichte und der Konkretisierungsgrad dieser nationalen Regelwerke unterscheiden sich aber grundlegend.[2]

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