Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet Arzneimittel, die von Swissmedic zugelassen sind und die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllen (vgl. Art. 32 Abs. 1 KVG). Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erstellt hierfür eine Liste der pharmazeutischen Spezialitäten und konfektionierten Arzneimittel mit Preisen (SL). Seit 2009 wurden zur Kostensenkung der Arzneimittel verschiedene Massnahmen getroffen, unter anderem die Prüfung der Aufnahmebedingungen aller Arzneimittel der SL alle drei Jahre und die Neuregelung der Generikapreise.[1]