Im Juni 2015 hat das Parlament verschiedene Änderungen des Transplantationsgesetzes beschlossen, die nun mit Anpassungen im Verordnungsrecht umgesetzt werden. Zwei dieser Änderungen (Regelung der Organzuteilung für Grenzgänger und Anpassung der Definition von Transplantatprodukten an diejenige der EU) wurden bereits mit einer Teilinkraftsetzung des Transplantationsgesetzes und einer vorgezogenen Revision der Verordnung umgesetzt und sind seit dem 1. Mai 2016 in Kraft.[1] Die weiteren Änderungen werden nun im Verordnungsrecht umgesetzt. Das Departement des Innern führt dazu bis zum 3. Februar 2017 eine Vernehmlassung durch.[2]