Die Schweiz hat das Europaratsübereinkommen über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten, die sogenannte «Medicrime-Konvention» am 28. Oktober 2011 unterzeichnet. Da ein solches Übereinkommen nicht self executing ist, sind zur Umsetzung entweder ein nationales Gesetz oder Anpassungen in bestehenden Gesetzen nötig. Der Bundesrat hat sich für Letzteres entschlossen, konkret sind das Heilmittelgesetzes (HMG) und die Strafprozessordnung (StPO) betroffen. Ende Dezember hat er die Vernehmlassung dazu eröffnet, welche bis am 02.04.2014 andauert.
Die Schweiz verfolgt mittels des Heilmittelgesetzes und den zugehörigen Verordnungen den illegalen Heilmittelhandel strafrechtlich. Für die Ratifizierung des Übereinkommens sind noch vereinzelte Anpassungen im HMG und in der StPO notwendig. Diese betreffen insbesondere die Verbesserung des Informationsaustausches, die Erweiterung der Methoden der strafrechtlichen Ermittlungen und die Klärung der Rechtslage für die Vermittlung von Heilmitteln.
Weltweit nimmt der Handel mit gefälschten und illegalen Heilmitteln zu. Während die Gewinne ausserordentlich hoch sind, ist das Risiko für eine strafrechtliche Verfolgung der beteiligten Händler zur Zeit niedrig, weil der Handel oft grenzüberschreitend und über das Internet abgewickelt wird. Für die Schweiz wird geschätzt, dass jährlich etwa 20’000 Sendungen illegaler Medikamente in unser Land importiert werden.
Gefälschte oder illegal verkaufte Medikamente und Medizinalprodukte können grosse Risiken für die Gesundheit bergen, weil niemand garantieren kann, ob bei den gefälschten Arzneimitteln die Angaben zu den Inhaltsstoffen oder die korrekte Dosierung korrekt wiedergegeben sind. Dadurch kann der Genesungsprozess verzögert oder gar verunmöglicht werden. Ausserdem können Verunreinigungen oder nicht deklarierte Inhaltsstoffe die Symptome überdecken und zusätzliche Beschwerden oder sogar Vergiftungserscheinungen auslösen.
Die Medicrime-Konvention ist das erste internationale Übereinkommen, das die Unterbindung des illegalen Heilmittelhandels verfolgt. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, die Straftatbestände für Herstellung, Angebot und Handel mit gefälschten Heilmitteln zu erweitern. Das Übereinkommen sieht zudem eine nationale und internationale Zusammenarbeit der betroffenen Behörden vor.
Die SMLA prüft, ob sie an der Vernehmlassung teilnehmen wird.