Die medizinalrechtliche Diskussion im Jahr 2012 war von sehr unterschiedlichen Themen geprägt, darunter auch sehr emotional geführte Debatten wie bspw. die um die so genannte Knabenbeschneidung. Während sich in der Zwischenzeit der Sturm um dieses Thema etwas gelegt hat, werden mit Sicherheit auch 2013 einige wichtige Angelegenheiten mit Relevanz für die Vereinigung der Schweizerischen Medizinalrechtsanwälte die öffentliche Diskussion prägen, darunter zum Beispiel:
Gerade erst zu Beginn dieses Jahres ist das revidierte Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Es regelt unter anderem die Behandlung von Patienten ohne deren Zustimmung. Es scheint klar, dass dies unterstützende Ausarbeitung im Sinne einer helfenden „Übersetzung“ für die Ärzteschaft und die Pflegenden braucht. Die Zentrale Ethikkommission der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften hat dazu eine Subkommission beauftragt, neue Richtlinien in Bezug auf Zwangsmassnahmen, die Rolle von Fachpersonen, Entscheidungsprozesse und Sorgfaltspflichten auszuarbeiten. Die Diskussion scheint sich neu zu entfachen.
Die Teilrevision des Transplantationsgesetzes
Hierzulande müssen sich Spendewillige seit der Revision des Transplantationsgesetzes von 2007 ausdrücklich zur Organspende bereit erklären. Diesen Frühling soll die Regierung nun über einen Wechsel zum Prinzip der vermuteten Zustimmung befinden, und das Parlament wird über die vorgeschlagenen Änderungen im Transplantationsgesetz debattieren. Mit den Anpassungen wäre es Ärzten möglich, Angehörige zu fragen, bevor die Patienten gestorben sind, und Organ-rettende Massnahmen wären vor dem Eintritt des Todes erlaubt. Der Umstand, dass der Körper eines Patienten für eine Organspende funktionstüchtig gehalten wird, hat eine heftige Debatte ausgelöst.
Die „personalisierte“ oder „individualisierte“ Medizin
Es gehört zunehmend zum medizinischen Alltag, dass Patienten ihr Genom – ihren genetischen Fingerabdruck – untersuchen lassen, um die am besten geeignete Therapieform festzulegen. Aus medizinischer Sicht stellen die neuen Möglichkeiten der DNA-Analyse eine regelrechte Revolution dar, nicht nur, aber auch in den Bereichen Onkologie und seltene Krankheiten. Damit stellen sich aber sofort auch ganz neue Fragen zum angemessenen Umgang mit den Resultaten, besonders wenn gesunde Menschen diese Techniken anwenden lassen. Verschiedene Akteure warnen bereits vor unnötigen Verunsicherungen der Patienten und unseriösen Tests. Auch das Thema Datenschutz erhält in diesem Zusammenhang eine neue Dimension.
Ein verwandtes, nicht minder hochaktuelles Thema ist das so genannte „Human Enhancement“
Hier geht es um einen Einsatz der Medizin, der nicht-pathologische Eigenschaften „verbessern“ möchte. Die Frage, ob es sich im Einzelfall um ein „Enhancement“ oder um eine Therapie handelt, ist aber in vielen Fällen nicht einfach zu beantworten. Jede Diskussion ist immer auch abhängig vom konkreten gesellschaftlichen Kontext. Klar ist: Zahlreiche Ärzte scheinen verunsichert und es stellen sich zentrale Fragen zu den Prioritäten, die unser Gesundheitssystem setzen soll. Eine weitere, vertiefte Debatte ist unumgänglich.
Die Wiedereinführung des Zulassungstopps für Spezialärzte, die ab April in Kraft treten soll. Das Parlament soll das Geschäfts in der Frühjahrssession beraten. Verbände der betroffenen Akteure äussern sich kritisch; die Vernehmlassung hat eine Vielzahl von unterschiedlichsten Kommentaren ausgelöst.