«spital. illegal. normal?»: Der Verband der Schweizerischen Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte, der VSAO, startete im Frühjahr 2013 eine nationale Kampagne um, wie der Verband mitteilt, «auf die regelmässige und anhaltende Verletzung des Arbeitsgesetzes» im Arbeitsalltag ihrer Mitglieder aufmerksam zu machen.
Vor über zehn Jahren, 2002, beschloss das Schweizer Parlament, Assistenzärztinnen und -ärzte dem Schutz des Arbeitsgesetzes zu unterstellen. Seither gelten auch für sie 50 Stunden pro Woche als Höchstarbeitszeit und sie dürfen nicht mehr als sechs, in Ausnahmefällen sieben Tage am Stück arbeiten.
Laut dem VSAO sieht der Arbeitsalltag von Assistenz- und Oberärztinnen und –ärzten aber auch heute noch anders aus. Die zu langen Arbeitszeiten würden die Sicherheit für die Patienten verringern, argumentiert der VSAO. Auf der anderen Seite widersprechen Kaderärzte dieser Darstellung: Sie kritisieren den Verband, er würde unnötig Patienten verunsichern.
Die Vereinigung der Schweizer Medizinalrechtsanwälte wird diese Kampagne verfolgen. Zwar handelt es sich bei den durch sie aufgeworfenen Fragen in erster Linie um Arbeitsrecht, genauer gesagt, Fragen nach der konsequenten Umsetzung des Arbeitsgesetzes. Da die Beantwortung dieser Fragen aber ihren direkten Niederschlag in medizinalrechtlichen Bereichen (so etwa Patientensicherheit) findet, ist sie für die SMLA von Interesse.