Das Heilmittelgesetz wird zurzeit revidiert, wobei die erste Etappe bereits 2010 abgeschlossen wurde. Die zweite Etappe durchlief die eidgenössischen Räte, und das Bundesamt für Gesundheit ist nun an der Ausarbeitung der notwendigen Ausführungsbestimmungen. Vorgesehen ist, dass die zweite Etappe Mitte 2017 in Kraft tritt.
In der zweiten Etappe geht es unter anderem um das Verbessern der Rahmenbedingungen für die Industrie, damit für sie die Entwicklung von Kinderarznei attraktiver wird und so eine bessere Versorgung erreicht wird. So soll der Patentschutz für Kinderarzneimittel verlängert werden. Von einem besseren Schutz nach der HMG-Revision profitieren neben den Kinderarzneimitteln auch Medikamente gegen seltene Krankheiten (sog. Orphan diseases).